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OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.1997 - 6 A 12170/95 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - 6 A 12170/95 (https://dejure.org/1997,22763)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 19.93
Entschädigungsausschluss nach dem Tierseuchengesetz für Tierverluste - Vorliegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.1997 - 6 A 12170/95
Der nach alledem rechtswidrige und schuldhafte Pflichtverstoß stand darüber hinaus auch im Zusammenhang mit dem die Entschädigung auslösenden Fall (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111; DÖV 1995, 911 und vom 29. Februar 1996 - 3 C 15.95 - RdL 1996, 300); denn es liegt auf der Hand, daß die mangelhafte Kennzeichnung von Schweinen allgemein geeignet ist, die Ausbreitung einer Seuche zu fördern.Dabei sind diese Kriterien nicht jeweils für sich, sondern im Zusammenwirken zu betrachten, so daß ein vorsätzlicher Verstoß mit kleinem oder sogar auszuschließendem Gefahrenrisiko im Sinne des § 70 TierSG als weniger schuldhaft angesehen werden kann als etwa ein fahrlässiger Verstoß gegen Seuchenschutzanordnungen mit hoher Gefahr der Seuchenausbreitung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - 3 C 19.93 -a.a.O.).
- BVerwG, 29.02.1996 - 3 C 15.95
Recht der Landwirtschaft: Entschädigungsausschluß nach Verstoß gegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.1997 - 6 A 12170/95
Der nach alledem rechtswidrige und schuldhafte Pflichtverstoß stand darüber hinaus auch im Zusammenhang mit dem die Entschädigung auslösenden Fall (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - 3 C 19.93 - BVerwGE 98, 111; DÖV 1995, 911 und vom 29. Februar 1996 - 3 C 15.95 - RdL 1996, 300); denn es liegt auf der Hand, daß die mangelhafte Kennzeichnung von Schweinen allgemein geeignet ist, die Ausbreitung einer Seuche zu fördern. - BVerwG, 29.03.1990 - 3 C 21.89
Kürzung einer tierseuchenrechtlichen Entschädigung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.1997 - 6 A 12170/95
Sein Einwand, daß er die Einzelheiten der Kennzeichnungspflicht nicht gekannt und darauf vertraut habe, daß die AEV (bzw. eine ihrer neuen Geschäftsbesorgungsfirmen) für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sorgen werde, ist demgegenüber unbehelflich; denn die Kenntnis von Rechtsvorschriften wird von jedem Gewerbetreibenden für seinen Tätigkeitsbereich verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 1990 - 3 C 21.89 -).
- VG Hannover, 03.09.2008 - 11 A 5754/07
Entschädigung für Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen …
Hierbei sind das Maß des Verschuldens sowie die verursachte Gefahr der Seuchenausbreitung zu berücksichtigen (OVG Koblenz, Urt. v. 28.01.1997 - 6 A 12170/95 - RdL 1998, 135 f.).